HYGIENEKONZEPT – Hochschulsport Wedel - PTL Bund e.V.
i.S.d. § 60 Absatz 3 Landesersatzverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO) insbesondere §11
- Begrenzung der Teilnehmerzahl und Wahrung des Abstandsgebotes
- Die Anzahl der Teilnehmenden ist über die Anmeldung zu steuern.
- Bei Gruppenangeboten ist die Teilnehmerzahl sozu begrenzen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Anwesenden eingehalten wird.
- Körperkontakt zwischen den Teilnehmenden und Gruppenanleitenden sind auf das notwendigste Maß zu beschränken.
- Innerhalb eines geschlossenen Raumes dürfen nur dann mehr als 25 Personen Sport unter Anleitung von bis zu zwei Übungsleiterinnen und Übungsleitern treiben, wenn sie im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind. Dies gilt nicht, wenn je sporttreibender Person mehr als 80 Quadratmeter zur Verfügung stehen.
- Personenbezogene Einzelmaßnahmen
- Personen mit respiratorischen Krankheitssymptomen ist die Teilnahme an dem Gruppenangebot zu verwehren.
- Gruppenanleitende sowie -teilnehmende sollten grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, sofern es der Gesundheitszustand erlaubt.
- Für Gruppenanleitende und –teilnehmende sind die geltenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allgemeinen Regeln des Infektionsschutzes wie Husten-und Niesetikette, gründliche Händehygiene, Abstandsregelungetc.) einzuhalten.
- Alle Personen müssen sich vor der Nutzung des Gruppenangebots die Hände desinfizieren oder waschen.
- Die Kontaktdaten aller bei dem Gruppenangebot anwesenden Personen werden zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionsketten unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben und für die Frist von 6 Wochen aufbewahrt; nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten unverzüglich gelöscht.
- Generell gilt:
- Für die Einhaltung der Regelungen ist eine beauftragte Person vor Ort zu benennen.
- Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts der Zutritt zu verwehren.
- Alle Personen werden gebeten, auch außerhalb der Gruppenangebote die Abstands-und Hygieneregeln einzuhalten sowie die Kontakte zu anderen Personen auf ein notwendiges Maß zu beschränken.
- Das Betreten und Verlassen der Halle muss auf direktem Weg mit Mund-Nase- Schutz unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgen
Stand 11.07.2021